Das Bankgeheimnis in die Bundesverfassung

Darum geht die Debatte


Das Bankgeheimnis steht vor dem Aus.

Aus diesem Grund hat die Junge SVP Schweiz dazu die Volksinitiative „Verteidigen wir die Schweiz! Das Bankgeheimnis muss in die Bundesverfassung!“ lanciert.
Die Gründe sind simpel: Es darf zu keinem automatischen Datenaustausch mit der EU- und anderen Staaten kommen.
Die Privatsphäre der Schweizer Bürger muss geschützt werden. Die Schweiz darf kein Überwachungsstaat werden!

Die Volksinitiative sieht eine Aufnahme des Bankkundengeheimnisses in die Bundesverfassung in Artikel 13, Absatz 3-5 mit folgender Sachüberschrift vor:

Schutz der Privatsphäre und Garantie des Bankgeheimnisses.

Das Bankkundengeheimnis bietet keinen Schutz für Verbrecher, Geldwäscher oder Terroristen. Es wird vorgesehen, dass den ausländischen Behörden jederzeit Hilfe geleistet wird, wenn die verfolgte Handlung auch in der Schweiz strafbar ist.


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In einer Demokratie liegt die politische Macht bei den Staatsbürgern. Leider sind Wirtschaftspolitiker nie besonders loyal zur demokratischen Staatsform, sie vertreten nämlich nicht die Interessen der Staatsbürger, was ihre Pflicht wäre, sondern die Interessen der Firmen, was eigentlich nicht vorgesehen ist.

Wenn die Eigenmacht der Wirtschaft gebrochen werden, und die Wirtschaft dem demokratischen Prozess unterworfen werden soll, müssen die Finanzen aller wirtschaftlichen Gebilde schonungslos offen gelegt werden.

Von mir aus kann es das Bankgeheimnis geben, aber nur für natürliche Personen, und nur für die ersten, sagen wir, 100'000 Franken.
4 Kommentare
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Ein interessanter Vorschlag, das mit den "ersten 100'000 Franken"...
Natürlich wäre der erste Einwand: Diskriminierung der Reichen - und: bis 100'000 Franken bleibt Steuerhinterziehung natürlich weiterhin attraktiv. Doch da würde sich sicher auch eine Lösung finden lassen...
Wäre spannend zu hören, was die Verfechter des Bankgeheimnisses dazu sagen.
Tobias Pulver - Vorstand Jugendparlament Köniz, Parteilos 2. Februar 2010 Verstoss melden
Ah herrlich, Neidkultur ein Reinform: «Was mir nichts bringt soll es auch für andere nicht geben, schon gar nicht für die, die mehr haben als ich.»
Stefan Ott - Piraten 10. Februar 2010 Verstoss melden
@ Thomas Wepfer, auf der einen Seite wollen viele keine Kameras auf öffentlichem Grund und auf der anderen Seite alle die mehr als Fr. 100'000.- Vermögen oder auch Einkommen haben gläsern sein - ist das wirklich ein Idee/Vorschlag?
Hans-Rudolf Mühlemann - Gemeinderat Kehrsatz, SVP 24. Februar 2010 Verstoss melden
Das Bankgeheimnis schützt aber auch die Privatsphäre der überwiegend ehrlichen Anleger. Wollen Sie wirklich die ehrliche wegen den unehrlichen Minderheit bestrafen?
Denis Simonet - Piraten 24. Februar 2010 Verstoss melden
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